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Häufig gestellte Fragen

Uns werden als Osteopath häufig ähnliche Fragen gestellt. Gerne möchten wir diese für Sie zentral beantworten.

Über Osteopathie

Wer darf osteopathisch behandeln?

Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen in Deutschland ausschließlich ÄrztInnen oder HeilpraktikerInnen Osteopathie anwenden, da Osteopathie unter die Heilkunde fällt. PhysiotherapeutInnen ohne die Zusatzqualifikation HeilpraktikerIn dürfen nicht osteopathisch behandeln.

Was zeichnet gute OsteopathInnen aus?

Qualifizierte OsteopathInnen zeichnen sich dadurch aus, dass sie vielmehr den Menschen behandeln, als lediglich die Symptome seines Leidens. Daher ist die genaue Befunderhebung das wichtigste Handwerkszeug der OsteopathInnen. Im Gegensatz zur klassischen Medizin konzentrieren sich OsteopathInnen nicht auf die Krankheit, sondern versuchen die Ursache der Beschwerden zu lokalisieren. In der osteopathischen Behandlung werden dann die Selbstheilungskräfte des Körpers gefördert, um Funktionsstörung zu beheben.

Lesen Sie hier das Feedback bisheriger zufriedener PatientInnen.

Wann empfiehlt sich Osteopathie?

Eine osteopathische Behandlung ist sinnvoll, falls wiederkehrende Beschwerden auftreten, die bereits von ÄrztInnen geprüft wurden, jedoch keine Besserung eintritt und eine ernsthafte Erkrankung ausgeschlossen ist. Leider ist es von Rechtswegen untersagt, Behandlungsbeispiele aufzuzeigen. Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihren Beschwerden haben, nutzen Sie gerne das Kontaktformular. Ein Besuch bei OsteopathInnen kann auch als vorbeugende Maßnahme getroffen werden, damit sich gesundheitliche Einschränkungen nicht verschlimmern oder erst gar nicht entstehen.

Wo stößt die Osteopathie an ihre Grenzen?

Eine osteopathische Behandlung ist bei folgenden Situationen und Krankheitsbildern nicht erfolgsversprechend: lebensbedrohlichen Notfälle, nicht verheilten Brüchen (Frakturen) oder offene Verletzungen, Infektionskrankheiten, Krebs (Tumore), psychische Erkrankungen.

Zur Ihrer Behandlung

Wie verläuft eine Osteopathie-Behandlung bei uns?

Bevor die Behandlung beginnt, erfolgt eine ausführliche Anamnese durch die OsteopathInnen. In dem ausführlichen Gespräch zwischen Ihnen und dem Therapeut, verschaffen wir uns einen ersten Eindruck. Hierbei werden auch weitere Teilbereiche abgefragt, die im ersten Moment nicht in direktem Zusammenhang mit den Beschwerden zu stehen scheinen, aber wichtig sind, damit die OsteopathInnen ein gutes Gesamtbild von Ihnen bekommen.
Im nächsten Schritt erfolgt die Untersuchung. Es wird eine Inspektion vorgenommen, Ihre Statik und Haltung begutachtet, außerdem erfolgen Bewegungstests sowie lokale Untersuchungen. Dabei spielen Auffälligkeiten, z.B. ein veränderter Muskeltonus, Einschränkung in Gelenken, oder vegetative Reaktionen eine wichtige Rolle.
Die gesammelten Informationen über Körper in Zusammenhang mit der Anamnese ergeben den Befund. Anhand des Befundes und den Therapiezielen richtet sich die eigentliche Behandlung aus.

Wie lange dauert eine Osteopathie-Behandlung?

Bei erstmaliger Konsultation setzen wir im Normalfall eine Dauer von ca. 60 Minuten für die Behandlung an.
Bei Folgebehandlungen richtet sich die Dauer der Behandlung nach der aktuellen Situation der PatientInnen. Im Normalfall beträgt die Behandlungszeit zwischen 30 und 50 Minuten.

Welche Techniken wenden wir als OsteopathInnen an?

In erster Linie werden mobilisierende, manipulierende, aktivierende, beruhigende und ausgleichende Techniken angewandt. Diese Techniken führen OsteopathInnen hauptsächlich mit den Händen aus. Mit ihren Händen untersuchen OsteopathInnen das parietale System (Bewegungsapparat, Knochen, Gelenke), das viszerale System (alle inneren Organe), das craniosacrale System (Schädel, Hirn, Hirnhäute, das Kreuzbein) und das fasziale System (Muskeln Bänder, Faszien, Bindegewebe, Arterien, Venen und Lymphgefäße).
Häufig wird eine Kombination aus verschiedenen Techniksortimenten verwendet. Entscheidend ist hierbei der Zustand und die Verfassung der PatientInnen, sowie die Behandlungsziele.

Was kann ich selbst tun, um das Behandlungsergebnis zu verbessern?

Achten Sie auf eine gute ausgewogene Ernährungsweise. Lesen Sie hierzu auch meine Ernährungsempfehlungen. Gehen Sie täglich 20 Minuten zügig und bewusst an der frischen Luft spazieren. Eine leichte sportliche Betätigung, die Spaß bereitet, kurbelt den Stoffwechsel an und macht den Kopf frei. Der Schlaf von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr ist der wichtigste Schlaf, weil in dieser Zeit die Entgiftung des Körpers abläuft. Es ist nicht möglich diesen erholsamen Schlaf zu einer anderen Uhrzeit „nachzuholen“. Dies hängt mit dem Bio-Rhythmus zusammen, der für alle Menschen gleichermaßen gilt. Gönnen Sie sich zwischen einzelnen Aktivitäten und während der Arbeitszeit bewusst Pausen, in denen sie „durchatmen“ können.
Grundsätzlich empfehle ich einen gesunden Mittelweg in allen Bereichen.

Was sollte ich nach der Osteopathie-Behandlung machen?

• Trinken Sie 1 bis 2 Liter Wasser zusätzlich, damit die angeregten Stoffwechselvorgänge effektiv stattfinden können.
• Machen Sie einen Spaziergang von 10-15 Minuten, bevor Sie am Straßenverkehr teilnehmen.
• Gönnen Sie Ihrem Körper Ruhe: gehen Sie vor 23 Uhr zu Bett.
• Vermeiden Sie körperliche Anstrengung und Sport für ein bis drei Tage.
• Essen Sie abends etwas Leichtes, z.B. eine klare Gemüsebrühe oder gedämpftes Gemüse mit möglichst wenig Salz. Dadurch wird der Kreislauf nicht zusätzlich belastet, was zuträglich für eine gute Regeneration ist.

Welche Erfolge und Heilungschancen ergeben sich durch die osteopathische Behandlung?

Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden, ob das gesundheitliche Problem funktionell oder strukturell begründet ist. Funktionell bedeutet das Muskeln, Knochen, Gewebe, Faszien, Nerven und Organe in ihrer Funktion beeinträchtigt sind, jedoch aus Sicht der klassischen Medizin gesund sind (lediglich der Ablauf oder die Funktion ist gestört).

Strukturelle Beschwerden sind für OsteopathInnen schwieriger zu behandeln, weil die Struktur in sich geschwächt ist und es i.d.R. länger dauert bis sich ein Erfolg einstellt. Dazu kann ich jedoch erst nach eingehender Untersuchung eine Einschätzung geben.

Wie oft ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?

Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Die Häufigkeit einer Osteopathie-Behandlung ist immer einzelfallabhängig. Der zeitliche Abstand zwischen den Behandlungseinheiten variiert dabei zwischen wenigen Tagen bis mehreren Monaten.
Grundlegend gilt die Faustformel: Je länger Beschwerden bestehen bzw. je tiefgreifender die Beschwerden sind, desto größer wird der Abstand zwischen den Behandlungen gewählt.
Ein Beispiel: Bei akuten und plötzlichen Beschwerden, sind i.d.R. 1 bis max. 2 Behandlungen pro Woche ausreichend, so lange bis die Beschwerden deutlich nachlassen.
Bei Beschwerden, die schon mehrere Monate oder Jahre vorhanden sind, gibt man dem Körper zwischen den einzelnen Behandlungen mehr Zeit, um die Reize und Impulse von der Behandlung zu verarbeiten. Dies ist darin begründet, dass die unterschiedlichen Gewebe und Strukturen länger brauchen, um wieder in einen physiologischen Zustand zurück zu finden.

Wird zu häufig oder zu intensiv behandelt, kann dies die Beschwerden sogar noch fördern.

Wann sollte ich eine Verbesserung der Beschwerden wahrnehmen?

Mein Anspruch ist, dass spätestens nach der 5. Behandlung eine Besserung eintritt. Die Chance auf Besserung durch weitere Behandlung ist dann eher gering. Grundsätzlich müssen jedoch alle PatientInnen und jede Gesundheitsstörung individuell betrachtet und behandelt werden. Wenn sich Fehlstellungen und Blockaden über einen langen Zeitraum (mehrere Monate oder Jahre) entwickelt haben, ist nicht davon auszugehen dass sich die Beschwerden in kürzester Zeit korrigieren lassen. Faszien, Gelenkkapseln, Sehnen, Muskeln und Bindegewebe haben strukturell an die Störung angepasst. Dies erfordert höheren Behandlungsaufwand über eine längere Zeit hinweg.

Es kann auch vorkommen, dass eine Behandlungsserie unterbrochen werden muss. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn bestimmte ärztliche Untersuchungen notwendig sind bzw. FachärztInnen bei der Behandlung der Symptome einbezogen werden.

Kosten & Verschreibung

Was kostet eine Osteopathie-Behandlung?

Die Kosten der Behandlung richten sich nach dem Aufwand der Behandlung. Ähnlich wie bei Zahnärztinnen, gibt es keine Pauschaltarife, die nach Zeit berechnet werden.

Grundsätzlich nehmen wir uns ausreichend Zeit für Ihre Behandlung. Es steht immer eine Stunde zur Verfügung. Ob die Stunde voll ausgeschöpft wird, hängt von der Schwere der Beschwerden ab. Sollte die Behandlung schon nach 30 Minuten vorbei sein, wird selbstverständlich auch nur der Umfang der erbrachten Leistung abgerechnet.

Wie rechnen OsteopathInnen ab?

Gesetzlich versicherte PatientInnen erhalten eine Rechnung im Anschluss an die Behandlung.
Privat versicherte oder privat zusatzversicherte PatientInnen erhalten die Rechnung nach Gebührenordnung für HeilpraktikerInnen (GebüH).
Die Abrechnung erfolgt individuell nach Beschwerdebild und Behandlung.

Wie läuft die Bezahlung ab?

PatientInnen bezahlen in meiner Praxis, direkt im Anschluss an die Behandlung, entweder in Bar oder per EC-Zahlung. Sie erhalten die Rechnung umgehend als PDF per E-Mail oder auf Wunsch als Ausdruck.

Welche Ärztinnen kann Osteopathie verordnen/verschreiben?

Generell können alle ÄrztInnen, unabhängig von der jeweiligen Fachrichtung, eine Überweisung/Empfehlung für eine osteopathische Behandlung ausstellen.

Erstattet meine private Krankenkasse, Beihilfe oder private Zusatzversicherung die Osteopathie-Behandlung?

Sie erhalten die Rechnung nach der Gebührenordnung für HeilpraktikerInnen (GebüH). Im Normalfall erstatten die privaten Krankenkassen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen einen Großteil der Behandlung.

Erstattet meine gesetzliche Krankenkasse die Osteopathie-Behandlung?

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Behandlungen anteilig. Ob speziell Ihre Krankenkasse Osteopathie bezuschusst, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse oder Sie nutzen das Portal Osteokompass.de. Damit gesetzliche Krankenkassen eine anteilige Erstattung vornehmen, wird eine schriftliche ärztliche Empfehlung seitens der Krankenkassen gewünscht. Dies kann in Form einer Überweisung oder eines Privatrezeptes Ihrer ÄrztInnen ausgestellt sein.

Eine weitere Bedingung der gesetzlichen Krankenkassen zur Erstattung, ist der Nachweis über die osteopathische Qualifikation (Abschluss einer osteopathischen Ausbildung mit mind. 1.350 Unterrichtsstunden und Mitgliedschaft bzw. Zutrittsberechtigung in einen osteopathischen Verband). Diese Voraussetzungen erfülle ich. Sollte Ihre Krankenkasse einen Nachweis verlangen werde ich Ihnen die erforderlichen Unterlagen gerne aushändigen.

Was muss ich tun damit meine Rechnung erstattet wird?

Sie reichen unsere Rechnung einfach bequem per E-Mail bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung ein. Bei gesetzlicher Versicherung schicken Sie bei der ersten Osteopathie-Behandlung Ihre ärztliche Empfehlung zusammen mit meiner Rechnung an die Krankenkasse.
Wie hoch die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse ausfällt, hängt von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem persönlichen Versicherungstarif ab.

Damit Sie im Vorfeld wissen, wie hoch die Erstattung Ihrer Krankenkasse ausfällt, prüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen oder Fragen bei Ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung nach.

Osteopathie verstehen

Sie möchten ein tieferes Verständnis für Osteopathie entwickeln? Dann lesen Sie hier weiter.